Klassenrat: GrundsÀtzliches

  • Regel 1

    Der Klassenrat kann von jedem SchĂŒler oder Lehrer einer Klasse einberufen werden.

  • Regel 2

    Sie dient der KlĂ€rung von Mißstimmungen und Konflikten in der Klasse, der Auseinandersetzung mit wichtigen Problemen und Themen und dem Besprechen von organisatorischen Dingen.

  • Regel 3

    Die SchĂŒlerversammlung kann in einem Vertrag Regeln fĂŒr die Klasse beschließen, an die sich SchĂŒler und Lehrer halten mĂŒssen und auf die sich jeder berufen kann. VertragsĂ€nderungen benötigen eine Zweidrittel-Mehrheit.

  • Regel 4

    Die Sitzungen werden vom Klassenlehrer geleitet. Ein Protokollant hĂ€lt die BeschlĂŒsse fest. Die Protokolle werden ins Klassenbuch geheftet.

  • Regel 5

    Beim gemeinsamen Reden ĂŒber Konflikte soll die FĂ€higkeit, ĂŒber sich selbst nachzudenken, gestĂ€rkt werden: Warum habe ich mich so verhalten? Wie hat das auf andere gewirkt? Wie kann ich in Zukunft anders reagieren? In den BeschlĂŒssen soll es nicht darum gehen, eine bestimmte Person zu verurteilen, sondern darum, dass eine bestimmte Tat „wiedergutgemacht“ wird.

  • Regel 6

    Über Personen, die nicht anwesend sind, darf nicht verhandelt werden.

  • Regel 7

    Jeder SchĂŒler hat eine Stimme.

  • Regel 8

    Immer ist darauf zu achten, dass die MenschenwĂŒrde jedes SchĂŒlers oder Lehrers nicht verletzt wird.

  • Regel 9

    Der Lehrer hat ein Vetorecht. Davon wird er Gebrauch machen, wenn sich eine Entscheidung gegen die WĂŒrde einer Person oder gegen bestehende Regelungen richtet und wenn sich die Entscheidung mit seiner pĂ€dagogischen Verantwortung nicht vereinbaren lĂ€ĂŸt.